Warum ist zusätzliche, private Vorsorge notwendig?
Immer weniger jüngere Erwerbstätige finanzieren die Altersrenten von immer mehr, immer älter werdenden Mitbürgern. Durch diese demografische Entwicklung wird das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland zunehmend belastet. Eine Anhebung der gesetzlichen Rentenbeiträge zur Finanzierung der Leistungen künftiger Rentenempfänger erscheint unwahrscheinlich.
Das heißt für jeden einzelnen von uns: Mehr private Vorsorge oder Geldknappheit, ja sogar Armut drohen im Alter!
Wie und mit welchen Instrumenten Sie für Ihr Alter sinnvoll privat vorsorgen können zeigen wir Ihnen in hier:
Private Rente
Die Rente soll nach dem Erwerbsleben den Lohn ersetzen, und den notwendigen Lebensstandard sichern der bis dahin im Berufsleben erreicht wurde. Nach der heutigen Entwicklung kann die gesetzliche Rentenversicherung diese Vorsorge nicht länger leisten. Das Rentenalter wird immer weiter angehoben und die Renten werden gekürzt oder auf dem bisherigen Stand eingefroren. Aufgrund der leeren gesetzlichen Rentenkassen wird eine private Rentenvorsorge immer wichtiger, weitere Kürzungen der Renten sind bereits geplant und wer nicht rechtzeitig eine private Vorsorge trifft, hat ab Rentenbeginn ca. 1/3 weniger Geld zur Verfügung. Nach dem derzeitigen Stand wird jemand der 40 Jahre lang regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat nur 45 % seines letzten Bruttoeinkommens zu Verfügung haben.
Die private Rentenversicherung ist eine Kombination aus Versicherung und Kapitalanlage. Angelegt wird das Geld durch die Einzahlung von Beiträgen, die ab 2007 mit mindestens 2,25 % verzinst werden. Eine Ausschüttung von Überschussbeteiligungen kann erfolgen und auch bei dieser privaten Altersvorsorge ist ein eher geringes Risiko gegeben. Die Ertragschancen liegen hier im mittleren Bereich und die Zielgruppe sind junge, sicherheitsbewusste Versicherungsnehmer. Eine in Kombination mögliche Kapitalanlage ist das Fondssparen, bei der die Anlage in Investmentfonds erfolgt. Investmentfonds können Rentenfonds, Aktienfonds oder gemischte Fonds sein. Je nach Anlage unterscheidet sich der Fondssparplan in den Ertragsmöglichkeiten, denn die Anlagerendite ist abhängig von der Entwicklung der Anlagemärkte.
Riester- und Rürup Rente
Die Riester Rente und Rürup Rente sind eine staatlich geförderte Sonderform der privaten Altersvorsorge und eignen sich je nach Lebenssituation gut für einen zusätzlichen Teil der Altersvorsorge. Mit der Riester Rente haben Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Einkommens- und kinderbezogene Förderung zu erhalten, die Rürup Rente eignet sich vorwiegend für Selbständige. Diese beiden Altersvorsorgemodelle aus Steuervorteilen und Förderzulagen sollen einen Teil der größer werdenden Rentenlücke der gesetzlichen Rente decken.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die verbreiteste Form der Lebensversicherung und bietet Ihnen doppelte Sicherheit: Einerseits ist sie eine Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sich Kapital an, das bei Vertragsende an Sie ausbezahlt wird. Aus steuerrechtlichen Gründen ist eine Mindestversicherungsdauer von zwölf Jahren zu empfehlen. Wenn man sich auch im Alter jene Dinge leisten möchte die das Leben angenehm machen und überdies wünscht, dass die Familie – egal was passiert – immer ein gesichertes Einkommen hat, dann ist die Kapitallebensversicherung genau das Richtige.
Die Kapitallebensversicherung kombiniert eine Risikoversicherung für den Todesfall mit einem Sparvorgang. Die Kapitallebensversicherung dient vor allem:
- dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen beim vorzeitigen Tod des Versicherten
- der eigenen Altersversorgung
- der Vermögensbildung
- der finanziellen Sicherung der Zukunft der Kinder
- der Immobilienfinanzierung
- der Versorgung bei Berufsunfähigkeit.
Bei Arbeitnehmern soll die Lebensversicherung in den meisten Fällen als private Vorsorge die gesetzliche Rentenversicherung und eine eventuelle betriebliche Altersversorgung ergänzen.
Betriebliche Altervorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist heute ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung der Arbeitnehmer. Im Rahmen des allgemeinen anerkannten „Drei-Säulen-Systems“ soll sie gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Versorge zu einer angemessenen Gesamtversorgung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsleben führen.
Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man alle Leistungen, die einem Arbeitnehmer zur
- Altervorsorgung
- Hinterbliebenenversorgung oder
- Invaliditätsversorgung
von seinem Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind.
Die versprochenen Leistungen können als einmalige Kapitalzahlungen oder als regelmäßige, z. B. monatliche Rentenzahlungen geleistet werden. Der Zweck der Leistung muss aber immer die Versorgung des Arbeitnehmers bei Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein.
Altersvorsorgeleistungen werden deshalb in der Regel nur dann als betriebliche Altersvorsorgung anerkannt, wenn die Altersrente frühestens ab Alter 60 zu laufen beginnt.